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Steuerrecht
21.05.2010
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Verlorene Aufwendungen bei Hausbau keine außergewöhnlichen Belastungen

Mit Urteil vom 24.3.2010 – 2 K 1029/09 – hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus (Insolvenz der Baufirma) keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Die Kläger hatten gemäß dem Zahlungsplan eine Zahlung vor Baubeginn geleistet; danach fiel das Bauunternehmen in Insolvenz. Das FG führte u. a. aus, die sich aus der Beauftragung eines anderern Unternehmens ergebenden höheren Kosten seien zwingend Teil der Herstellungs- oder Anschaffungskosten und entsprechend abzuschreiben. Im Verlust des vor Insolvenz gezahlten Betrages habe sich lediglich das Risiko einer Leistungsstörung realisiert. Dies sei nicht außergewöhnlich.
 
(PM FG Rheinland-Pfalz vom 4.5.2010)

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