EuGH-Schlussantrag: Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem
GA Campos Sánchez-Bordona hat mit Schlussantrag vom 12.1.2017 – verb. Rs. C-217/15, C-350/15, Orsi/Baldetti, ECLI:EU:C:2017:14 - wie folgt entschieden:
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kommt dann nicht zur Anwendung, wenn im Fall einer Dualität von Verfahren und Sanktionen mit verwaltungs- und strafrechtlichem Charakter wegen ein und desselben Sachverhalts die steuerlichen Sanktionen gegen eine juristische Person, z. B. eine Handelsgesellschaft, verhängt werden, das Strafverfahren sich indessen gegen eine natürliche Person richtet, und zwar auch dann, wenn diese Person gesetzlicher Vertreter der juristischen Person ist.
Volltext: BB-Online BBL2017-149-2