EuGH: Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in die Schweiz – Regelung eines Mitgliedstaats, die in einem solchen Fall die Besteuerung der nicht realisierten Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen vorsieht
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
Art. 1 Buchst. a des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit sowie die Art. 12 und 15 seines Anhangs I sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der latente, noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Gesellschaftsrechten ohne Aufschub besteuert werden, wenn ein in diesem Staat zunächst unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats seinen Wohnsitz von diesem Staat in die Schweiz verlegt.
GA Wathelet, Schlussanträge vom 27.9.2018 – C-581/17, Wächtler