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Steuerrecht
02.09.2020
Steuerrecht
BStBK: Verlängerung der Überbrückungshilfe

Am 25.8.2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Einzelheiten sollen dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Der erste Programmteil für die Fördermonate Juni bis August 2020 wird nach Kenntnis der BStBK unverändert weitergeführt; die Anträge sind bis spätestens 30.9.2020 zu stellen. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein.

Sobald der BStBK genauere Einzelheiten bekannt gibt, werden wir darüber informieren.

(Quelle: PM v. 27.8.2020)

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