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Steuerrecht
12.04.2013
Steuerrecht
Bundeskabinett: Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen verabschiedet

Am 10.4.2013 hat das Bundeskabinett die Neuregelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung vor. Hervorzuheben ist insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen von derzeit zehn Jahren rückwirkend ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre. Diese Maßnahme soll wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen.

(Quelle: PM BMWiuT vom 10.4.2013)

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