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Steuerrecht
01.06.2012
Steuerrecht
EU-Kommission: Verkürzter Zeitraum für zusammenfassende Meldung

Die EU-Kommission hat am 24.5.2012 Studie(n) über die Folgen der Verkürzung des Zeitraumes zur Abgabe der zusammenfassenden Meldungen veröffentlicht, vgl. Abschlussbericht über die Anwendung von Art. 263 Abs. 1 der RL 2006/112/ EG (geändert durch RL 2088/117/EG). Art. 263 Abs. 1 stellt sicher, dass Information über innergemeinschaftliche Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen schneller gesammelt und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht wird und dient der zügigeren Aufdeckung des MwSt-Betrugs, insbesondere Karusselbetrug (missing trader fraud). Der Bericht untersucht vor allem die Folgen der Verkürzung des Zeitraumes zur Abgabe der zusammenfassenden Meldungen für Steuerzahler bzw. die dazu bestehenden Derogationsmöglichkeiten. Weitere Informationen sind auf der Website der EU-Kommission enthalten.
(ec.europa.eu/taxation_customs).

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