BFH: Verjährung von Rückforderungsansprüchen von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter Ausfuhrerstattung
Der BFH hat durch Urteil vom 7.7.2009 – VII R 24/ 06 – entschieden, dass aufgrund unrichtiger Angaben eines Exporteurs zu Unrecht gewährte Ausfuhrsubventionen unter der Geltung des BGB in der bis 2001 geltenden Fassung, die für vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich eine dreißigjährige Verjährungsfrist vorsah, jedenfalls noch nach sechs Jahren zurückgefordert werden konnten. Die VO Nr. 2988/95 sehe zwar eine Frist von nur vier Jahren vor. Es handle sich aber lediglich um eine Mindestfrist, die das nationale Recht nicht unterschreiten dürfe. Lasse das nationale Recht eine spätere Rückforderung zu, habe eine solche Regelung Vorrang. In Deutschland sei die Fristenregelung des BGB anzuwenden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2060-2