BFH: Verjährung für USt-Vorauszahlungsfestsetzung
Der BFH hat im Urteil vom 22.5.2012 – VII R 47/ 11 – entschieden: Werden von einem Unternehmer geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen unter Aufhebung der gegen ihn ergangenen Jahressteuerbescheide auf das Steuerkonto einer angeblich bestehenden GbR, deren Gesellschafter er sei, umgebucht, später jedoch unter erneutem Erlass gegen ihn gerichteter Umsatzsteuerbescheide wieder zurückgebucht, so steht einem vom Unternehmer nach Aufhebung dieser Umsatzsteuerbescheide wegen Festsetzungsverjährung geltend gemachten Erstattungsanspruch Zahlungsverjährung nicht entgegen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2593-4 unter www.betriebs-berater.de