BFH: Verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG?
Der BFH hat mit Beschluss (BVerfG-Vorlage) vom 23.10.2019 – XI R 43/18 – wie folgt entschieden:
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verfassungswidrig ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online unter BBL2020-597-3