BFH: Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt
Der BFH hat mit Urteil vom 6.4.2016 – X R 2/15 - wie folgt entschieden:
1. Die Besteuerung der Altersrenten mit dem Besteuerungsanteil des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist verfassungsmäßig, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
2. Mit Vorbringen, das sich gegen die Richtigkeit des Urteils des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) richtet, kann eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung des AltEinkG nicht erreicht werden.