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Steuerrecht
25.01.2008
Steuerrecht
BFH: Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. ab 1999 nicht zweifelhaft

 

Mit Beschluss vom 19.12.2007 - IX B 219/07 bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsauffassung, dass die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften ab 1999 verfassungsgemäß ist. Für die Vorjahre 1997 und 1998 hatte das BVerfG die Norm wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits für nichtig erklärt (Beschluss vom 9. März 2004). Das erst nachträglich, aber rückbezüglich eingeführte Kontenabrufverfahren (§ 93 Abs. 7, § 93b Abgabenordnung) gewährleistet jedoch eine verbesserte Überprüfung auch für die Jahre ab 1999, so dass nicht mehr von einem strukturellen Vollzugsdefizit ausgegangen werden kann.

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