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Steuerrecht
15.10.2012
Steuerrecht
FG Münster: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Hinzurechnung anteiliger Miet- und Pachtzinsen

Das FG Münster hat im Urteil vom 22.8.2012 – 10 K 4664/10 G – entschieden: Die Regelung des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist verfassungskonform. Entsprechend ihrem Charakter als ertragsorientierte Objektsteuer verstößt die Zurechnung der gezahlten Mieten und Pachten für die Grundstücke gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und das daraus abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das objektive Nettoprinzip. Das FG hat die Revision zugelassen.
(Mitteilung FG Münster vom 1.10.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2594-5 unter www.betriebs-berater.de

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