BFH: Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift § 32a KStG
Der BFH hat im Beschluss vom 29.8.2012 - VIII B 45/12 - entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG hinsichtlich der Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig aber noch nicht festsetzungsverjährt waren.