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Steuerrecht
19.09.2012
Steuerrecht
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift § 32a KStG

Der BFH hat im Beschluss vom 29.8.2012 - VIII B 45/12 - entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG hinsichtlich der Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig aber noch nicht festsetzungsverjährt waren.

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