BFH: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage
Der BFH hat mit Urteil vom 7.2.2013 - VI R 12/11 - wie folgt entschieden: Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage bereits vor dem Erreichen der in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG vorgesehenen Altersgrenzen als Versorgungsbezüge anzusehen.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1622-4 unter www.betriebs-berater.de