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Steuerrecht
05.05.2011
Steuerrecht
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft

Der BFH hat durch Beschluss vom 30.3.2011 – I B 136/10 – entschieden: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall: 91 456 Euro) und soweit sich ihre Höhe nach der vom FA für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet. Dass die Auskunftsgebühr als solche nicht verfassungswidrig ist, hatte der BFH bereits mit Urteil vom 30.3.2011 – I R 61/10 – (s. vorstehende Meldung) entschieden.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1173-6 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 4.5.2011)

--> Zu den beiden letztgenannten Entscheidungen erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Werder.

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