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Steuerrecht
15.08.2008
Steuerrecht
BFH: Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 EStG verfassungsgemäß

Mit Urteil vom 23.4.2008 - X R 32/06 - hat der BFH

wie folgt entschieden: Entsteht bei einem Steuerpflichtigen

mit Einkünften aus Gewerbebetrieb

infolge eines Verlustabzugs gemäß § 10d EStG in

Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gemäß

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein sog. Anrechnungsüberhang,

kann der Steuerpflichtige nicht die

Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in

Höhe des verfallenden Anrechnungsbetrags beanspruchen.

Der BFH hat damit die Klage einer

Diplom-Sozialpädagogin zurückgewiesen, die beantragt

hatte, eine negative Einkommensteuer in

Höhe des 1,8-fachen anteiligen Gewerbesteuermessbetrags

festzusetzen.

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