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Steuerrecht
21.02.2012
Steuerrecht
FG Köln: Verfahrensvereinfachung für Schriftsätze

Das FG Köln hat bekannt gemacht, dass dann, wenn die Verfahrensbeteiligten ihre Schriftsätze per Telefax oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim FG Köln einreichen, dem Gericht keine Abschriften mehr übersandt werden müssen. Hierzu sagt Benno Scharpenberg, der Präsident des FG Köln: „Diese Vereinfachung des Verfahrens erspart den Beteiligten neben den eigenen Kosten für Ausdruck und Porto die Gerichtsauslagen für den Ausdruck von Abschriften. Denn das FG Köln leitet die per Telefax und EGVP eingereichten Schriftsätze ohne vorherigen Ausdruck an die Verfahrensbeteiligten weiter." Auch das FG Köln wird vermehrt Schriftsätze, Entscheidungen und auch Ladungen per Telefax und EGVP versenden.

(PM FG Köln vom 10.2.2012)

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