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Steuerrecht
18.06.2020
Steuerrecht
BFH: Verfahrensfehler, Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Vorherigkeit, effektiver Rechtsschutz

Der BFH hat mit Beschluss vom 19.2.2020 – V S 23/19 (PKH) – wie folgt entschieden:

1. NV: Die Entscheidung über einen Antrag auf PKH muss grundsätzlich vor der Endentscheidung in der Hauptsache getroffen werden (Grundsatz der Vorherigkeit).

2. NV: Ausnahmen davon sind in Einzelfällen zulässig, wenn die Effektivität des Rechtsschutzes hierunter nicht leidet.

3. NV: Das ist insbesondere der Fall bei einem PKH-Antrag für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, bei einem in Verschleppungsabsicht gestellten PKH-Antrag, bei rechtsmissbräuchlicher Wiederholung eines inhaltsgleichen PKH-Antrags sowie dann, wenn die Beiordnung eines Bevollmächtigten wegen eindeutiger Rechtslage ohnehin nichts ändern könnte oder wenn bereits ein Prozessbevollmächtigter sowohl den PKH-Antrag gestellt als auch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und begründet hat.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2020-1430-1 

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