BFH: Verfahrensfehler
Der BFH hat mit Urteil vom 27.2.2020 – V R 28/19 – wie folgt entschieden:
NV: In Bezug auf eine beim Organträger begründete Steuerschuld hat das FG die nach den Akten feststehende Tatsache zu berücksichtigen, dass die Organgesellschaft ausweislich der für sie bestehenden Steuerfestsetzungen von ihr bezogene Bauleistungen als Leistungsempfänger nach § 13b UStG unzutreffend versteuert hat.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2020-2069-4