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Steuerrecht
26.05.2011
Steuerrecht
EU-Kommission: Verfahren gegen Spanien wegen ermäßigter MwSt-Sätze für medizinische Geräte

Die EU-Kommission hat beschlossen, gegen Spanien aufgrund der rechtswidrigen Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf allgemeinmedizinische Geräte, Vorrichtungen zur Linderung körperlicher Behinderungen von Tieren und Substanzen, die bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden, beim EuGH ein Verfahren einzuleiten. Diese Erzeugnisse erfüllten nicht die Voraussetzungen für einen ermäßigten MwSt-Satz gemäß den Bestimmungen der MwSt-Richtlinie und die Anwendung eines solchen ermäßigten MwSt-Satzes könne zu Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen. Zwar sei die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Mehrwertsteuerrichtlinie auch bei Arzneimitteln möglich, die „üblicherweise“ für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden, jedoch sieht die Richtlinie keinen ermäßigten Steuersatz für Substanzen vor, die bei der Herstellung von Arzneimitteln Einsatz finden.
(PM EU-Kommission vom 19.5.2011)

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