BFH: Vereinsautonomie bei Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins
Der BFH hat im Urteil vom 26.10.2010 – VII R 23/09 – die Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins verdeutlicht. Er hält eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines solchen Vereins nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds ebenso für zulässig wie die Zusammenrechnung zweier Jahreseinnahmen bei solchen neuen Mitgliedern, die für zwei zu-rückliegende Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten.
Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2011-21-2
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