BMF: Vereinfachung für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Umsätze
Das BMF hat sich im Schreiben vom 8.4.2011 - IV D 2 - S 7410/07/10016 - in Abschn. 24.6 UStAE geäußert. Danach können bestimmte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze aus Vereinfachungsgründen in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung einbezogen werden, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 4 000 Euro betragen. Das BMF hat dies dahingehend konkretisiert, dass diese Umsätze „voraussichtlich" insgesamt nicht mehr als 4 000 Euro im „laufenden" Kalenderjahr betragen dürfen.
--> Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts