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Steuerrecht
19.06.2012
Steuerrecht
BMF: Vereinfachter Antrag auf Agrardieselerstattung

Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Hartmut Koschyk, MdB, stellte am 19.6.2012 gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurückerhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl ist in der Landwirtschaft gänzlich von der Energiesteuer befreit. Diese Begünstigung ist europarechtlich zulässig und ist ein Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft zu den Nachbarstaaten. Die Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt.

Die wesentlichen Vorteile des neuen Antrages sind:
– deutliche Reduzierung des Umfangs (zwei statt bisher sieben Seiten),
– der Antrag ist für die Mehrzahl der jährlich rd. 200 000 Antragsteller nutzbar,
– wesentliche Arbeitserleichterung für Antragsteller und Zollverwaltung,
– beschleunigte Antragsbearbeitung und damit schnellere Auszahlung der Erstattungen.

Das neue Antragsformular wird ab kommendem Jahr erstmals fr die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt und steht auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de rechtzeitig zum Herunterladen zur Verfügung.
(Quelle: Newsletter BMF vom 19.6.2012)

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