: Vereinbarung zum steuerlichen Auskunftsaustausch mit Luxemburg unterzeichnet
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Amtskollege, Schatzminister Luc Frieden, haben am 11.12.2009 ein Protokoll unterzeichnet, mit dem das DBA beider Staaten aus dem Jahr 1958 geändert wird. Durch das Änderungsprotokoll soll das geltende Abkommen an den aktuellen OECD-Standard zum steuerlichen Auskunftsaustausch angepasst werden. Demzufolge müssen für die Besteuerung relevante Informationen zugänglich sein - Dies gilt auch für Bankinformationen und für Informationen über Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer bzw. Begünstigten anderer intransparenter Rechtsträger. Die Informationen müssen ferner auf Ersuchen der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats zur Verfügung gestellt werden können. Ein Ersuchen erfordert nicht, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Erforderlich ist nur, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre, bzw. Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die 2010 beginnen. (PM BMF vom 11.12.2009)