BFH: Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb
Der BFH hat mit Urteil vom 21.6.2017 – V R 34/16 - wie folgt entschieden: Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.