BFH: Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen
Der BFH hat im Urteil vom 18.10.2012 – VI R 65/ 10 – entschieden: Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3170-2 unter www.betriebs-berater.de