FG Münster: Verdeckte Gewinnausschüttung ist keine Schenkung
Das FG Münster hat mit Urteil vom 24.10.2013 -3 K 103/13 Erb - wie folgt entschieden: Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Das hat das FG Münster entschieden. Für freigiebige Zuwendungen i. S. v. § 7 ErbStG bleibe kein Raum, da Gewinnausschüttungen nicht freigiebig erfolgten, sondern vielmehr auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhten. Das FG folgte damit einer aktuellen Entscheidung des BFH (Urteil vom 30.1.2013 – II R 6/12). Im Hinblick auf die gegenläufigen Verwaltungsanweisungen ließ er die Revision zu.
--> Revision eingelegt – BFH-Az. II R 44/13