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Steuerrecht
07.05.2020
Steuerrecht
FG Köln: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Betrieb einer Flugzeugvercharterung mit fehlender Einkünfteerzielungsabsicht

Das FG Köln hat mit Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 1962/15 – wie folgt entschieden:

1. Eine Flugzeug-Vercharterung ist nicht typischerweise in der Nähe des Hobbybereichs anzusiedeln, so dass den Kosten für die Anschaffung eines Flugzeugs und der übrigen insoweit getätigten Aufwendungen der Charakter als Betriebsausgaben nicht grundsätzlich aberkannt werden kann.

2. Gleichwohl kommt eine Bewertung und außerbilanzielle Zurechnung als vGA, § 8 Abs. 3 S. 2 KStG, in Betracht, wenn die Verlusttätigkeit in erster Linie private Neigungen und Interessen der Gesellschafter befriedigt (st. Rspr. des BFH).

3. Maßgeblich ist das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, welches zu verneinen ist, wenn bei längeren Verlustperioden nicht durch geeignete Maßnahmen gegengesteuert wird.

4. Generell ausgeschlossen ist die vGA dann, wenn die Kapitalgesellschaft das verlustbringende Wirtschaftsgut ausschließlich aus betrieblichem Interesse und nicht gleichzeitig im Interesse einzelner oder mehrerer Gesellschafter unterhält.

5. Erfolgt die Vercharterung eines Flugzeuges aus persönlichem Interesse des Gesellschafters ohne sustantiierte Wirtschaftlichkeitsberechnung und ohne nennenswerte Überlassung an Dritte, liegt eine vGA vor.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2020-1109-2

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