R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
23.03.2011
Steuerrecht
Bundesrat: Verbesserungsbedarf im Steuervereinfachungsgesetz

Der Bundesrat hat am 18.3.2011 den Regierungsentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes beraten und dazu umfangreich Stellung genommen und Verbesserungsbedarf verdeutlicht. Zum Inhalt vgl. BB 2011, 726). Verbesserungsbedarf sehen die Länder u. a. bei den Freistellungsaufträgen im Bereich der Kapitaleinkünfte. Der Umstand, dass Sparer ihren Pauschbetrag mittels mehrerer Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen können, führe häufig zu Problemen. Anleger könnten im Voraus kaum vorhersehen, wie hoch die Kapitalerträge bei den jeweiligen Banken ausfallen. Zudem überschritten sehr viele Steuerpflichtige die zulässigen Höchstbeträge. Dies führe zu hunderttausenden Kontrollmitteilungen, die die Finanzämter auswerten müssten. Die Möglichkeit, die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben, sei für viele Bürger nicht attraktiv, da sie Steuerrückzahlungen erwarteten. Auch die beabsichtigte Reduzierung der Veranlagungsarten von sieben auf vier und die Bindung an die einmal getroffene Wahl der Veranlagungsart stoßen auf Kritik. Es könne die Situation eintreten, dass Ehegatten im Vergleich zu unverheirateten Personen bei gleicher Einkommensstruktur eine höhere Einkommensteuerbelastung zu tragen hätten. Die zum Ausgleich dieses Effekts vorgesehene Tarifminderung, die beantragt werden könne, wenn sich beim Wechsel der Veranlagungsart eine geringere Steuer ergäbe, führe faktisch zu einer neuen „Günstigerprüfung“. Diese sei von den Finanzämtern zu leisten, was nicht nur hohen personellen Aufwand erfordere, sondern auch zu technischen Schwierigkeiten führe und hohe Fehlerrisiken berge. Der Bundesrat schlägt weitere Beratungen vor. Vgl. auch  

www.bundesrat.de/cln_179/nn_8538/DE/presse/pm/2011/045-2011.html?__nnn=true


BR-Drs. 54/11 (Beschluss)
(PM Bundesrat vom 18.3.2011)

stats