BMF: Verbesserung des E-Governments geplant
Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Bürokratie abzubauen. Eine der dazu ergriffenen Maßnahmen ist das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren (eVVV). Es soll für Unternehmen die Erstattung ihrer im EU-Ausland vorausgezahlten Umsatzsteuern erleichtern. Es gilt seit dem 1.1.2010. Wirtschaftsverbände und Steuerberater haben in einem Brief an das BMF , die EU-Kommission und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Mängel dieses Verfahrens hingewiesen. Es werfe mehr Probleme auf als es löse. Den Firmen würden zusätzliche administrative Belastungen auferlegt, die dem Gedanken des Bürokratieabbaus entgegenliefen. Bemängelt wurden insbesondere: Softwareabstürze mit Datenverlust, Belegdaten unfertiger Anträge seien nicht zwischengespeichert, so dass alle Belegdaten neu eingegeben werden müssten, Dateianhänge mit Pfadnamen von mehr als 60 Zeichen würden nicht angenommen, Dateien von mehr als fünf Megabyte würden generell nicht akzeptiert. Die Unternehmen erhielten zudem vom BZSt keine Information, wenn die ausländische Behörde einen Antrag wegen Formfehlern zurückweise. Das BMF sagte zu, den Hinweisen nachzugehen und zusammen mit dem BZSt zu prüfen, welche Verbesserungen in der operativen Handhabung des Systems möglich seien.
(HB vom 26.7.2010, S. 12)