FG Köln: Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG bei Erwerbwesentlicher Beteiligung und gleichzeitiger Kapitalerhöhung
Das FG Köln entschied durch Urteil vom 17.3.2010 – 2 K 1049/03 –, dass § 17 EStG auch dann anwendbar ist, wenn gleichzeitig mit dem Erwerb einer wesentlichen Beteiligung eine Kapitalerhöhung durchgeführt wird, durch die die erworbene Beteiligung die Wesentlichkeitsgrenze unterschreitet. Im Ausgangsfall war durch notariellen Vertrag ein Geschäftsanteil von 12,6 % an einer GmbH auf den Kläger (mit sofortiger Gültigkeit) übertragen worden. In demselben Vertrag wurde das Stammkapital der GmbH durch die Gesellschafterversammlung, an der auch der Kläger als Gesellschafter teilnahm, erhöht. Nach der Erhöhung belief sich sein Anteil noch auf 0,0208 %. Das FG führte aus, es komme nur darauf an, ob der Stpfl. innerhalb der letzten fünf Jahre, und sei es nur für eine juristische Sekunde, wesentlich beteiligt war. Eine abweichende Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO scheide aus. Das FG ließ die Revision zu.
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