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Steuerrecht
17.06.2011
Steuerrecht
BFH: Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

Mit Urteil vom 8.2.2011 – IX R 15/10 – entschied der BFH, dass der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist. Der Kläger hatte 2004 seinen hälftigen Geschäftsanteil an einer GmbH im Nennbetrag von 12 500 Euro an den Mitgesellschafter verkauft,wobei er zu dessen Gunsten auf den ihm anteilig zustehenden Jahresüberschuss aus 2003 sowie den anteiligen Gewinnvortrag aus früheren Jahren verzichtete. Der BFH hob das FG-Urteil auf, das den anteiligen Gewinnvortrag und den anteiligen Jahresüberschuss als den Veräußerungsgewinn mindernde Anschaffungskosten des Klägers behandelt hatte.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1557-1 unter www.betriebs-berater.de

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