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Steuerrecht
03.04.2020
Steuerrecht
BFH: Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als privates Veräußerungsgeschäft

Der BFH hat mit Urteil vom 29.10.2019 – IX R 10/18 - entschieden:

1. Champions League-Tickets zählen zu den „anderen Wirtschaftsgütern“, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können.

2. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst auch Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, soweit sie nicht zu § 20 EStG gehören.

3. Champions League-Tickets sind keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.

 

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