FG Niedersachsen: Veräußerung von Schuldverschreibungen
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 23.5.2012 - 2 K 103/11 - entschieden: Die Veräußerung von Schuldverschreibungen, bei denen während der Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen jährlich Zins- oder Bonuszahlungen fällig werden und bei denen die Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert garantiert ist (u. a. Teilschuldverschreibungen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V.), führt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das FG hat die Revision zugelassen.
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 20.6.2012)