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Steuerrecht
12.06.2008
Steuerrecht
BFH: Veräußerung von SBV II – Gewinn gehört zum Gewerbeertrag

 Mit Urteil vom 3.4.2008 – IV R 54/04 – hat der BFH entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung von SBV II zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft gehört. Klägerin war eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten Geschäftsanteile an einer GmbH erwarben. Die Klägerin schloss mit der GmbH einen Managementvertrag ab. Nach Beendigung des Vertrages verkauften die Kommanditisten ihre Anteile. Der BFH hat die Sache an das FG zurückverwiesen um aufzuklären, ob hinsichtlich der Frage des Vorliegens von SBV II tatsächlich eine wirksame tatsächliche Verständigung zustande gekommen ist und ob der einvernehmlich festgelegte Sachverhalt die rechtliche Würdigung zulässt, dass es sich bei den Beteiligungen um SBV II handelt. Im Rahmen der Zulässigkeit hat der BFH zur Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde bei einem Zuständigkeitswechsel aufgrund eines Organisationsaktes der Verwaltung Stellung genommen.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1311-1

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