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Steuerrecht
05.12.2019
Steuerrecht
BFH: Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2019 – V R 57/17 - entschieden: Die Veräußerung von „gebrauchten“ Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

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