BFH: Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2019 – V R 57/17 - entschieden: Die Veräußerung von „gebrauchten“ Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.