FG Baden-Württemberg: Veräußerung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft – Besteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 2.1.2014 -4 K 244/11 - wie folgt entschieden: Die Gewinnermittlung gemäß § 17 Abs. 2 EStG ist als stichtagsbezogene Gewinnermittlung – nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen, so dass für die Anwendung von § 3 Nr. 40c EStG bei § 17 EStG der Zeitpunkt der Veräußerung entscheidend ist. Dies gilt auch bei Wahl nachträglicher
Versteuerung entsprechend der Billigkeitsregelung, die durch die Einkommensteuerrichtlinien gewährt wird. Auch werden Veräußerungen erstmals nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, wenn die Veräußerung im Jahr 2002 erfolgt. Davor realisierte Auflösungsverluste unterliegen, ebenso wie Veräußerungsverluste, noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren.