Bundestag: Ursprünglicher Entwurf JStG 2013 weitgehend beibehalten
Der Bundestag ist am 25.10.2012 den Empfehlungen seines Finanzausschusses vom 24.10.2012 gefolgt. Da die zahlreichen Änderungsanträge, die der Bundesrat während des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hat, größtenteils keinen Einzug gefunden haben und der ursprüngliche Gesetzentwurf somit im wesentlichen beibehalten wird, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat seine Zustimmung am 23.11.2012 verweigern wird. Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 8.11.2012 über das JStG 2013 beraten. Die Abstimmung sämtlicher jetzt noch nicht berücksichtigter Änderungsvorschläge wird letztlich im Vermittlungsausschuss erfolgen.
(Quelle: hib vom 25.10.2012)