FG Saarland: Unzutreffende Leistungsbeschreibung
Das FG des Saarlandes hat durch Urteil vom 12.5.2011 – 1 K 1304/06 – entschieden: Wird eine Leistung als „Werbemaßnahmen im Businesspool“ bezeichnet, so liegt darin keine unrichtige Leistungsbezeichnung, wenn unter Heranziehung der bei den Vertragsparteien vorhandenen Unterlagen der Rechnungsgegenstand „Business-Cards“ zu identifizieren und keine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ersichtlich war. (Mitteilung FG des Saarlandes vom 5.12.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-3092-4 unter www.betriebs-berater.de