BFH: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage
Der BFH hat im Urteil vom 30.3.2011 – XI R 12/ 08 – entschieden: Eine Klage, mit der eine Kfz- Werkstatt gegenüber dem für sie nicht zuständigen FA des TÜV die Feststellung begehrt, dass sie und nicht der Halter des jeweiligen Kfz Leistungsempfängerin i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG von im Einzelnen aufgezählten und vom TÜV durchgeführten gesetzlichen Hauptuntersuchungen i. S. d. § 29 StVZO ist, ist unzulässig, wenn weder über die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Leistung noch über die Höhe des Steuersatzes Streit besteht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1685-3 unter www.betriebs-berater.de