BFH: Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil
Der BFH hat mit Urteil v. 24.7.2013 – XI R 31/12 - entschieden: Ein Kleinunternehmer kann mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung nicht rechtswirksam auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichten.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-3029-2 unterwww.betriebs-berater.de