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Steuerrecht
21.02.2019
Steuerrecht
FG Münster: Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung für Grundstücksunternehmen

Das FG Münster hat mit Urteil vom 6.12.2018 – 8 K 3685/17 G, wie folgt entschieden:

1. Bezüglich der Frage, ob Nebentätigkeiten des Unternehmens – wie z. B. die Mitvermietung fremden Grundbesitzes – Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksnutzung oder eine wirtschaftlich eigenständige und damit für die Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung schädliche Betätigungen sind, besteht ein unternehmerischer Beurteilungsspielraum.

2. Die Nebentätigkeit muss nicht die einzig denkbare oder im Vergleich zu sämtlichen Nutzungsmöglichkeiten die wirtschaftlich sinnvollste Grundstücksnutzung sein.

 (Leitsätze der Redaktion)

Volltext:BB-ONLINE BBL2019-470-5

  • Nach der sog. erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, der Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Im Ergebnis werden damit Erträge aus der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer freigestellt.

    (Quelle: FG Münster, PM Nr. 2 vom 15.2.2019)

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