BMF: Unternehmereigenschaft eines Insolvenzverwalters
Durch Schreiben vom 28.7.2009 - IV B 8 - S 7100/08/10003 - hat sich das BMF zur Unternehmereigenschaft eines Insolvenzverwalters geäußert. Die Umsätze sind der Kanzlei zuzurechnen - unabhängig davon, ob es sich um einen angestellten oder um einen als Gesellschafter an der Kanzlei beteiligten Rechtsanwalt handelt. Ziwschen dieser und dem Rechtsanwalt findet kein Leistungsaustausch statt.
Volltext des Schreibens: s. Zusatzmaterial rechts