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Steuerrecht
03.09.2009
Steuerrecht
BFH: Unternehmereigenschaft einer von Krankenkassen gebildeten Genossenschaft

Durch Urteil vom 23.4.2009 – V R 5/07 – hat der BFH entschieden: Schließen sich Krankenkassen zu einer Genossenschaft zusammen, die an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringt, sind diese Leistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f. der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn es hierdurch nicht zuWettbewerbsverzerrungen kommt. Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 15 UStG u. a. die Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, d. h. die nach § 29 Abs. 1 SGB IV rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (BFH-Urteil vom 18.8.2005 – V R 71/03, BStBl. II 2006, 143). Die Klägerin gehört nicht zu den in der Vorschrift bezeichneten Unternehmern. Es handelt sich bei ihr auch nicht um eine andere in § 4 Nr. 15 UStG genannte Institution. Auf andere Unternehmer ist die Vorschrift nicht anwendbar Dies gilt auch für Arbeitsgemeinschaften nach § 219 SGB V.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1947-3

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