: Unternehmenssteuer- fortentwicklungsgesetz
Gemäß den uns vorliegenden Informationen plant die Koalition Ende August/Anfang September einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform einzubringen. Das Gesetz soll u. a. Erleichterungen beim Ergebnisabführungsvertrag sowie Anpassungen an die BFH-Rechtsprechung zur Organschaft und die Erhöhung des Verlustrücktrags auf eine Mio. Euro enthalten. Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen soll voraussichtlich die korrespondierende Besteuerung (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG) auf sog. hybride Finanzierungen ausgedehnt werden.
(NL Linklaters vom 10.8.2012)