R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
30.01.2020
Steuerrecht
BFH: Unternehmensidentität – Kein „ruhender Gewerbebetrieb“ im Gewerbesteuerrecht – Fortbestehen der Unternehmensidentität bei einer Besitzpersonengesellschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 30.10.2019 – IV R 59/16 - entschieden:

1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i. S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung („ruhender Gewerbebetrieb“) gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartige werbende Tätigkeit aufgenommen wird. Es entfällt die für die Verlustfeststellung erforderliche Unternehmensidentität.

2. Bei einer Besitzpersonengesellschaft besteht die Unternehmensidentität jedenfalls so lange fort, als sie mit der nämlichen Betriebskapitalgesellschaft sachlich und personell verflochten bleibt.

 

stats