FG München: Unterliegen an den Beigeladenen gezahlte Darlehenszinsen dem Teileinkünfteverfahren?
Das FG München hat mit Urteil vom 25.7.2017 – 2 K 310/16 - entschieden: An Beigeladene gezahlte Darlehenszinsen unterliegen dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG.
(Leitsatz der Redaktion)
--> Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. BFH: IV R 5/18).