FG Köln: Untergang von Verlustvorträgen bei Betriebsverpachtung
Das FG Köln hat im Urteil vom 15.2.2012 – 10 K 1830/10 – entschieden: Eine Betriebsverpachtung ohne Vorliegen einer Betriebsaufspaltung führt mangels Unternehmensidentität zum Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvorträge nach § 10a GewStG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das FG hat die Revision zugelassen.
(Mitteilung FG Köln vom 15.3.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-802-4 unter www.betriebs-berater.de