BFH: Unterbrechung der Zahlungsverjährung im AdV-Verfahren
Der BFH entschied mit Urteil vom 23.3.2010 – VII R 9/08 –, dass die Zahlungsverjährung im Allgemeinen auch insoweit unterbrochen wird, als ein Teilbetrag der festgesetzten Abgabe von vornherein außer Streit war, wenn das HZA im AdV-Verfahren mitteilt, von der Vollstreckung des „angefochtenen Verwaltungsakts“ bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens absehen zu wollen. Im Streitfall ging es – wie im Verfahren VII R 8/08 – um die Festsetzung eines Drittlandszollsatzes auf Bananenimporte.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1373-5