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Steuerrecht
16.01.2020
Steuerrecht
BdSt: Unsere Soli-Musterklage läuft!

Weil der BdSt für die Steuerzahler vor Gericht zieht, müssen diese keine eigenen Einsprüche mehr einlegen.

Der Solidaritätszuschlag steht auch 2020 bei vielen Steuerzahlern auf der Gehaltsabrechnung. Dagegen macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) mobil und unterstützt bereits eine Musterklage beim FG Nürnberg. Mit seinen Soli-Musterklagen sorgt der Verband für weniger Bürokratie beim Steuerzahler, weil individuelle Einsprüche gegen die Steuerbescheide prinzipiell nicht mehr erforderlich sind. Denn: Wegen einer weiteren BdSt-Musterklage, die beim BVerfG liegt, gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk. Damit bleiben Steuerbescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags automatisch offen. Diesen Vorläufigkeitsvermerk finden Steuerzahler im „Kleingedruckten“ ihres Steuerbescheids.

Wir erhöhen den Druck auf die Politik – Das sind unsere Musterklagen gegen den Soli.

„Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die Politik hatte immer versprochen, dass der Soli fällt, wenn die Finanzhilfen für die neuen Bundesländer auslaufen.“ Dies war bereits Ende 2019 der Fall, weshalb der Soli seit Neujahr eigentlich nicht mehr erhoben werden dürfte. So hätte ein durchschnittlicher Arbeitnehmer schon in diesem Jahr 300 Euro mehr im Portemonnaie. „Die Politik muss Wort halten und den Soli für alle Bürger und Betriebe komplett abschaffen!“

Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, unterstützt der BdSt seit Sommer 2019 eine Klage beim FG Nürnberg (Az.: 3 K 1098/19). Diese Klage richtet sich gegen die Soli-Vorauszahlungen, die das FA in einem konkreten Fall für das Jahr 2020 festgesetzt hatte. Inzwischen sind etliche Schriftsätze ausgetauscht, sodass in Kürze mit einem Fortgang des Gerichtsverfahrens zu rechnen ist. Das andere Verfahren betrifft das Streitjahr 2007 und liegt dem BVerfG vor (Az.: 2 BvL 6/14).

(Quelle: BdSt – Bund der Steuerzahler e. V., PM vom 9.1.2020)

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